30.03.2021 – Allgemeinverfügung Landkreis Oldenburg
Das Gebiet des Landkreises Oldenburg wird mit Wirkung vom 01.04.2021 zur Hochinzidenzkommune nach § 18a Abs. 1 S. 2 i.V.m. §18 a Abs. 2 der Nds. Corona-Verordnung erklärt. Für den Sport bedeutet dies, dass wieder nur Individualsport alleine, mit dem eigenen Haushalt oder mit maximal 2 Personen aus 2 Haushalten erlaubt ist.
Naja immerhin, besser als gar nicht. Man ist ja so bescheiden geworden.