Schon im Juni 2021, von der Boule-Öffentlichkeit aber kaum bemerkt, hat der DPV eine Richtlinie bei Blitzgefahr » in Kraft gesetzt mit konkreten Verhaltensempfehlungen für den Gewitterfall. Bei einem zeitlichen Abstand von weniger als zehn Sekunden zwischen Blitz und Donner sollen Boulisten, Tireure nicht anders als Pointeure, „sofort in die Hocke gehen“, dabei räumlichen Abstand zu Bäumen, Zäunen und anderen Personen wahren, die Füße zusammenhalten, sich aber nicht hinlegen – und so weiter. Anders als Art. 34 des Pétanque-Reglements räumt die Richtlinie den Spielenden das Recht ein, bei Blitzgefahr jederzeit und eigenmächtig das Spiel zu unterbrechen, vorausgesetzt, zwischen Blitz und Donner verstreichen weniger als 30 Sekunden. Laut Reglement darf eine begonnene Aufnahme hingegen nur mit dem Okay eines Unparteiischen unterbrochen werden. Außerdem gilt nun, dass eine im Gewitterfall abgebrochene Aufnahme nach Wetterberuhigung nicht zu Ende gespielt, sondern neu begonnen wird.